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Reifenfreigabe

Verfasst: Di 6. Mai 2025, 12:29
von RedCologne
Ich war heute beim TÜV und habe die im Kfz-Schein stehende Reifenbindung (Bridgestone Battlax oder Michelin Macadam) austragen lassen. Die Reifen gibt es natürlich nicht mehr und ich fahre jetzt den MICHELIN ROAD 5. Das Gutachten vom TÜV für die Austragung hat 58 € gekostet.
Seit 1. Januar 2025 muss die Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) geändert werden, auch wenn eine Bauteilgenehmigung oder frühere Reifenhersteller-Freigabe vorliegt. Entscheidend ist, ob die neuen Motorradreifen in Dimension oder Spezifikation von den im Fahrzeugschein eingetragenen Angaben abweichen. In diesem Fall ist eine Einzelabnahme durch eine Prüforganisation (z.B. TÜV, Dekra) erforderlich. Nach erfolgreicher Prüfung wird die neue Reifenkombination in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen – eine alleinige Bauteilgenehmigung reicht nicht mehr aus.

Re: Reifenfreigabe

Verfasst: Di 20. Mai 2025, 11:43
von UliX11
Hi, ja, das ist auch mein Kenntnisstand.
Am besten den alten Schein so lange wie möglich behalten, dann ist das eh kein Problem, denn wie Du richtig schreibst
müssen nur die Dimensionen übereinstimmen in Breite, Querschnitt und ggf. Tragfähigkeitsindex.

Da steht viel Scheiss im Internet bzgl. Einzelabnahmen (sogar bei gleicher Dimension, weil es keine Reifenfreigabe (ABE) mehr gibt usw.).
Was ein Blödsinn!

TIP: WENN Ihr schon einen neuen Schein wollt, achtet drauf, dass der korrekte Abgas-Schlüssel eingetragen wird, sonst ist schlagartig
Essig mit Zubehörschalldämpfer ohne Kat. :wink:

GrU

Re: Reifenfreigabe

Verfasst: So 8. Jun 2025, 18:37
von RedCologne
"TIP: WENN Ihr schon einen neuen Schein wollt, achtet drauf, dass der korrekte Abgas-Schlüssel eingetragen wird, sonst ist schlagartig
Essig mit Zubehörschalldämpfer ohne Kat."

Das ist doch bestimmt keine Option: Dann gäbe es nie wieder den Preis für das originalste Moped. :cry:

Re: Reifenfreigabe

Verfasst: Di 26. Mai 2026, 15:32
von bawi
Da wiehert er wieder der Amtsschimmel, ich habe zwar gehört, dass dafür wieder mal die Eu verantwortlich ist, aber ehrlich selbst in Österreich Interessiert das genau niemanden. Honda Austria hat vor zig Jahren die Reifenbindungen aufgebenen und damit war der Drops gelutscht.

Re: Reifenfreigabe

Verfasst: Di 9. Jun 2026, 16:49
von MichlM
bawi hat geschrieben: Di 26. Mai 2026, 15:32 Da wiehert er wieder der Amtsschimmel, ich habe zwar gehört, dass dafür wieder mal die Eu verantwortlich ist, aber ehrlich selbst in Österreich Interessiert das genau niemanden. Honda Austria hat vor zig Jahren die Reifenbindungen aufgebenen und damit war der Drops gelutscht.
Hallo Bawi!

Ja, das stimmt was du sagst. Aber vergiss nicht das man in Ö sowieso nur 130km/h (offiziell :lol: ) fahren darf.

Und bei 130 ist es wohl wirklich ziemlich egal welchen Reifen du aufziehst....aber in "Good old Germany" wo der "freie Bürger" noch deftig am Kabel ziehen darf kackt sich wohl der Gesetzgeber besonders in die Hose das da bei 250, 300 oder noch mehr irgendwas "instabil" etc. wird.... :?

Daher wohl der Unterschied..... :idea:

LG Michael

Re: Reifenfreigabe

Verfasst: Di 9. Jun 2026, 17:52
von jockelx11
:lol:

Re: Reifenfreigabe

Verfasst: Do 9. Jul 2026, 13:48
von UliX11
Präzisierung:

Entgegen mancher Meinung, dass die Dicke keine E-Nummer im Fzg-Schein hat und damit Länderspezifische Zulassung hat, und
die Reifenbindung umgetragen werden muss:

Im "alten Schein" muss die e-Nummer nicht stehen, sondern auf dem Typenschild. und da steht sie drauf:
e4*92/61*0026* - genau so wie im COC-Papier.

Damit ist ein-/aus-/umtragen der Reifenbindung IMMER hinfällig und unnötig. Auch eine Freigabe wird nicht benötigt (ist für mache
Sheriffs jedoch einfacher).

Wenn man einen neuen Schein beantragt, wird die e-nummer automatisch in den neuen Schein übernommen.
Und nochmal: wichtig ist das die letzten beiden Ziffern -also 10- aus zu3(alt) in 0210 14.1 (neu) eingetragen wird, und nichts anderes,
sonst nur MIT KAT Betriebserlaubnis.

Gruß...


Uli