Reifenbindungn in Österreich aufgehoben!!!
- bawi
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Reifenbindungn in Österreich aufgehoben!!!
Laut auskunft von Honda Austria ist die Fabrikatsbindung für alle Hondas
mit Eu Gehnemigung seit Juli aufgehoben. Honda empfiehlt weiterhin
nur Reifen auf der Freigabeliste zu verwenden Rechtlich ist das allerdings nicht mehr erforderlich. Dimension Speedindex und Traglast sind natürlich weiterhin einzuhalten, die Bindung an Hersteller und Typ ist Geschichte.
Daher ist das Eintragen nachträglich freigegebener Reifen auch nicht mehr notwendig. (hat das eigentlich irgendwer jemals Gemacht?)
mit Eu Gehnemigung seit Juli aufgehoben. Honda empfiehlt weiterhin
nur Reifen auf der Freigabeliste zu verwenden Rechtlich ist das allerdings nicht mehr erforderlich. Dimension Speedindex und Traglast sind natürlich weiterhin einzuhalten, die Bindung an Hersteller und Typ ist Geschichte.
Daher ist das Eintragen nachträglich freigegebener Reifen auch nicht mehr notwendig. (hat das eigentlich irgendwer jemals Gemacht?)
- alex11
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- bawi
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@Bawi:
Hi!
Ja, und an der Stelle von Honda müssen eben dann (ab Juli) die Reifenhersteller die Unbedenklichkeit bescheinigen+Zeittel ist immer mitzuführen= wie in Deutschland!
... d.h. IRGENDEINEN Reifen darf man (offiziell!) deswegen trotzdem nicht aufziehen...
Hi!
Ja, und an der Stelle von Honda müssen eben dann (ab Juli) die Reifenhersteller die Unbedenklichkeit bescheinigen+Zeittel ist immer mitzuführen= wie in Deutschland!
... d.h. IRGENDEINEN Reifen darf man (offiziell!) deswegen trotzdem nicht aufziehen...

Gruß Michl!
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- alex11
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Guude ins hanniballinische Land,
nur der deutsche Michel macht solch einen Zores um die Pellen, weil ja bekannter Maßen auf bundesdeutschen Autobahnen keine Geschwindigkeitsbeschränkung gilt. Darum haben wir aus Sicherheitsgründen diese Reifenbindungen bzw. Freigaben.
Die Deutschen haben fast alle einen an der Matte...
nur der deutsche Michel macht solch einen Zores um die Pellen, weil ja bekannter Maßen auf bundesdeutschen Autobahnen keine Geschwindigkeitsbeschränkung gilt. Darum haben wir aus Sicherheitsgründen diese Reifenbindungen bzw. Freigaben.
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aleX11
Macht langsam, mir hamms eilich...
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- bawi
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Na eben nicht da Honda ja durch die Aufhebung der Markenbindung quasiMichlM hat geschrieben:@Bawi:
Hi!
Ja, und an der Stelle von Honda müssen eben dann (ab Juli) die Reifenhersteller die Unbedenklichkeit bescheinigen+Zeittel ist immer mitzuführen= wie in Deutschland!
... d.h. IRGENDEINEN Reifen darf man (offiziell!) deswegen trotzdem nicht aufziehen...
alle Reifen freigegeben hat. Ist also jetzt im Prinzip wie beim Auto
wo ich ja auch alles Montieren darf was die Vorgaben hinsichtlich Dimension, Speedindex und Traglast erfüllt.
- bawi
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Beschwer dich lieber nicht über eure Bürokratie, gut ihr müsst alles mögliche eintragen lassen (wir im Prinzip auch nur das es hier nicht soalex11 hat geschrieben:Guude ins hanniballinische Land,
nur der deutsche Michel macht solch einen Zores um die Pellen, weil ja bekannter Maßen auf bundesdeutschen Autobahnen keine Geschwindigkeitsbeschränkung gilt. Darum haben wir aus Sicherheitsgründen diese Reifenbindungen bzw. Freigaben.
Die Deutschen haben fast alle einen an der Matte...
streng Kontrollirt wird), aber dafür fahrt ihr zum Tüv der sieht sich das an
haut seinen Sanktus drauf und gut ist, wir müssen mit jeden Mist zur Behörde und uns von denen Quälen lassen. Abe und Eg Abe werden bei uns nämlich nicht zur Kenntniss genommen.
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Ach SOOO !!!!
Jetzt verstehe ich es erst...
D.h. die aktuelle Regelung des mitführens des Freigabezettels vom Reifenhersteller ist nur mehr bei NICHT HONDA-Kräder mit fabrikatebindung notwendig... bei Krädern ohne Bindung konnte man ja immer schon mit "irgendwelchen" fahren!!!

Sehr Geil!


Jetzt verstehe ich es erst...

D.h. die aktuelle Regelung des mitführens des Freigabezettels vom Reifenhersteller ist nur mehr bei NICHT HONDA-Kräder mit fabrikatebindung notwendig... bei Krädern ohne Bindung konnte man ja immer schon mit "irgendwelchen" fahren!!!



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Gruß Michl!
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- bawi
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Hi Michl
Die Regelung mit dem Mitführen der Freigabe war in Österreich eigentlich
niemals rechtlich verankert, sondern nur mehr oder weniger Toleriert.
Bei der 46er sind sie bis heute der Meinung das jeder Reifen der nicht im Typenschein steht einzutragen ist. Wobei grundvoraussetzung für die Eintragung die Freigabe des Hersellers ist.
Das hat sich jetzt erledigt.
Die Regelung mit dem Mitführen der Freigabe war in Österreich eigentlich
niemals rechtlich verankert, sondern nur mehr oder weniger Toleriert.
Bei der 46er sind sie bis heute der Meinung das jeder Reifen der nicht im Typenschein steht einzutragen ist. Wobei grundvoraussetzung für die Eintragung die Freigabe des Hersellers ist.
Das hat sich jetzt erledigt.
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Es ist schon schlimm das sich offenbar weder die Grünen, noch die MA oder der Gesetzgeber wirklich einig sind was jetzt "rechtens" ist und was nicht...bawi hat geschrieben:Hi Michl
Die Regelung mit dem Mitführen der Freigabe war in Österreich eigentlich
niemals rechtlich verankert, sondern nur mehr oder weniger Toleriert.
Bei der 46er sind sie bis heute der Meinung das jeder Reifen der nicht im Typenschein steht einzutragen ist. Wobei grundvoraussetzung für die Eintragung die Freigabe des Hersellers ist.
Das hat sich jetzt erledigt.

Aber Regelungen gibt's jedenfalls sehr wohl zu diesem Thema:
Auszug aus der Aktuellen RECHTSFIBEL des Verbands der Reifenspezialisten Österreichs VRÖ:
http://www.vroe.at/docudb/psfile/doc/35 ... 286601.pdf
Offenbar hat hier HONDA Österreich vor allem um den ganzen Idioten den Wind aus die Segeln zu nehmen jetzt die "NOTBREMSE" gezogen und einfach alle Fabrikatebindungen gestrichen...Mit Schreiben vom 4. Februar 2000 und mit Wirkung
ab 1. März 2000 hat die Europäische Kommission die
bestehende Reifenfabrikatsbindung für nicht zulässig
erklärt.
Die Bestimmungen der Artikel 4, 5 und 6 der seit
August 1997 in nationales Recht umgesetzten EGRichtlinie
92/23, lassen keine Möglichkeiten für eine
derartige Einschränkung zu. Eine Fabrikationsbindung
wäre demnach unzulässig und es kommen auch
keinerlei Übergangsfristen zum Tragen.
........
Ausnahme bei Motorrädern hinsichtlich der Aufhebung
der Reifenfabrikatsbindung:
Es muss bei jeder Abweichung von vorhandenen Fabrikationsbindungen
dem Fahrzeughalter eine „Hersteller-,
Unbedenklichkeits- und Umrüstbescheinigung des Fahrzeugoder
Reifenherstellers“ ausgehändigt werden, die dieser
mit sich führen muss!!
Eine Änderungsabnahme durch eine Prüfinstanz ist dann
nicht mehr erforderlich.
So eine "Rechtsunsicherheit" ist ja gegenüber dem Kunden ja kaum zu vertreten...

Defakto ist das alles aber ein wirkliches Armutszeugnis für unser tollen Rechtsstaat.....

PS: Trotzdem hätte ich das von Honda gerne schriftlich um es bei Bedarf diversen Nudelaugen unter die Nase reiben zu können !!


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Die Fibel von den Reifenschuster Verband kenn ich auch, allerdings steht da nur das das so ist und es wird mit keinen Wort bezug auf irgendeinen Österreichischen Paragrafen genommen.
Eine totale Aufhebung ist mir jedenfalls lieber da jetzt Eigenverantwortung gefragt ist und ich auch in fünf Jahren wahrscheinlich noch Reifen zu kaufen bekomme mitdenen ich legal Fahren darf.
Beim Thema nachtypisieren bzw. Freigeben hat sich ja Honda in letzter Zeit nicht wirklich mit Ruhm bekleckert.
Eine totale Aufhebung ist mir jedenfalls lieber da jetzt Eigenverantwortung gefragt ist und ich auch in fünf Jahren wahrscheinlich noch Reifen zu kaufen bekomme mitdenen ich legal Fahren darf.
Beim Thema nachtypisieren bzw. Freigeben hat sich ja Honda in letzter Zeit nicht wirklich mit Ruhm bekleckert.
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Hallo Bawi!
Leider habe genau nix im Netz dazu gefunden...
Darum: Hast Du das ev. schriftlich ?
Falls ja, kannst Du mir da eine Kopie zukommen lassen?
Falls nein, kannst Du mir ev. deinen Ansprechpartner zu diesem Thema bei Honda Ö nennen ?
Danke schon mal im voraus..!!!
Leider habe genau nix im Netz dazu gefunden...

Darum: Hast Du das ev. schriftlich ?
Falls ja, kannst Du mir da eine Kopie zukommen lassen?
Falls nein, kannst Du mir ev. deinen Ansprechpartner zu diesem Thema bei Honda Ö nennen ?
Danke schon mal im voraus..!!!
Gruß Michl!
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Einfach bei Honda anrufen und den für Motorradreifen zuständigen verlangen.
Edit: oder hier nachsehen
http://www.honda.at/pdf/HONDA_Zweirad_R ... n_2007.pdf
Edit: oder hier nachsehen
http://www.honda.at/pdf/HONDA_Zweirad_R ... n_2007.pdf